Header
Ostrowski-portrait

Siegfried Ostrowski
Vom Schicksal jüdischer Ärzte im Dritten Reich

Ein Augenzeugenbericht aus den Jahren 1933-1939



ein aus dem Gedächtnis hier nieder­geleg­ter Be­richt kann zwar nicht An­spruch auf histo­ri­sche Ge­nauigkeit in allen Einzel­heiten oder auf Gültigkeit für das gesamte Reichsgebiet erheben, wohl aber den, einen ver­ant­wort­lichen Tat­sachen­bericht dar­zu­stellen. Ihm kommt lediglich die Bedeutung ei­ner zusätzlichen Quelle zu für einen, wie mir scheint, wichtigen Abschnitt aus dem Schicksal der Juden Deutschlands in den Jahren 1933 bis 1939, also von der Machtübernahme durch die Nazis bis in die Tage vor dem Ausbruch des zweiten Weltkrieges. Das hier unterbreitete Material beruht vor­wiegend auf persönlichen Erlebnissen und Beobachtungen, die zum größten Teil in Berlin gewon­nen wurden. Darüber hinaus wurden Mitteilungen von mir nahestehenden Persönlichkeiten nur zur Abrundung des Berichts und ausschließlich dann verwendet, wenn sie eigne Erfahrungen zu bestä­tigen schienen.

Verglichen mit dem, was den Juden Europas nach Kriegsausbruch angetan wurde, mag dieser Be­richt über einen einzelnen Berufsstand von geringerem Gewicht erscheinen. Die schrittweise Degradierung der jüdischen Ärzteschaft in Deutschland, bis zu ihrer völligen Ausschal­tung, ist aber in jedem Falle unter dem Gesichtspunkt historischer Fixierung des jüdischen Schick­sals unter der Naziherrschaft ein bedeutsames Kapitel, das in einer späteren Gesamtdarstellung nicht fehlen darf.


[I]  Die Situation der jüdischen Ärzte vor 1933

Im Jahre 1933 betrug die Zahl der jüdischen Ärzte in Deutschland etwa siebentausend, was rund 14% der deutschen Ärzteschaft bedeutete. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Deutsche Reich ca. fünf­undsechzig Millionen Einwohner, unter ihnen knapp sechshunderttausend Juden, von denen etwa hunderttausend aus osteuropäischen Herkunftsländern nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. Im Vergleich zum Bevölkerungsanteil der Juden war also die Zahl der jüdischen Ärzte un­gewöhnlich hoch. Etwas weniger als die Hälfte aller jüdischen Ärzte praktizierte in der Reichs­hauptstadt Berlin, weitere 2500 in anderen Großstädten Deutschlands, nur etwa 1000 in Kleinstäd­ten.

Diese auffallend ungleiche Verteilung, mit dem Übergewicht auf einige Großstadtzentren, erklärt sich im wesentlichen daraus, dass man in der deutschen Kleinstadt und im ländlichen Bezirk Juden immer viel unduldsamer gegenüberstand, als es in den großen Städten der Fall war, die ja zudem noch meist starke jüdische Gemeinden besaßen. Dazu kam, dass gerade Berlin, mit seiner liberalen Atmosphäre besonders in der Weimarer Zeit und mit seinen entsprechend freisinnigen Strömungen in der Stadtverwaltung und in den ständischen Organisationen, speziell in den freien Berufen seinen Juden günstige Arbeitschancen bot. Für die jüdischen Ärzte spiegelte sich diese relativ gute Position in Berlin besonders im kassenärztlichen Bereich wider, der in den kleineren Orten Deutschlands un­zugänglicher war. Juden befanden sich in maßgeblichen Stellungen des Berliner Ärztebundes, ebenso wie sie auch in den leitenden Gremien der Gewerkschaften vertreten wa­ren. Hierzu trug allerdings der Umstand bei, dass gerade jüdische Ärzte der älteren Generation we­sentlich an Aufbau und Entwicklung der Sozialversicherung teilgenommen hatten. Viele von ihnen arbeiteten in politischen Organisationen mit, zu deren Hauptzielen die Verwirklichung einer sozia­len Gesetzgebung gehörte, vor allem eben der Sozialversicherung unter möglichst starker Beteili­gung von Ärzten zur Betreuung der Versicherten. Im Anfangsstadium des Krankenkassenwesens war das ein Privileg für nur einige hundert Ärzte.

Viele jüdische Ärzte befanden sich außerdem unter den Vorkämpfern der „freien Arztwahl", die nur in jahrelangem, hartem Kampfe durchgesetzt werden konnte. Daher nimmt es nicht wunder, wenn schließlich viele um die Erreichung solcher Ziele verdiente jüdische Ärzte dann auch in führende Ämter der entsprechenden Organisationen gelangten.

In der Provinz gab es Juden nur spärlich in leitenden ärztlichen Stellungen oder auf Assistenten­posten von Krankenhäusern. In Berlin hingegen — wenn man von den „konfessionell” diri­gierten katholischen und protestantischen Institutionen absieht — waren nach meiner Schät­zung mehr als 50% von allen dirigierenden Krankenhausärzten städtischer Anstalten Juden, der Pro­zentsatz jüdischer Assistenzärzte an diesen Krankenhäusern lag sogar noch höher. Weiterhin befan­den sich die zahlreichen Berliner Privatkliniken überwiegend in jüdischen Händen. Der Grund hier­für bestand in dem empfindlichen Missverhältnis zwischen der großen Zahl guter jüdischer Spezia­listen und deren Chance einer klinischen Betätigung an öffentlichen Institutionen. In diesem Be­reich wirkte sich besonders stark der Umstand aus, dass jüdische Ärzte in der Provinz eben nur ge­ringe Berufschancen hatten, von Kreis- und Ortskrankenhäusern dort praktisch ausgeschlossen wa­ren. In Süd- und Westdeutschland verschärfte sich dies womöglich noch dadurch, dass dort der Pro­zentsatz rein konfessioneller Hospitäler noch größer war. Allerdings wurde an diesen katholischen resp. protestantischen Instituten die Exklusivität gegeneinander nicht weniger scharf geübt, oft in geradezu grotesker Weise.

Der jüdische Arzt besaß im Deutschen Reich der Vor-Nazizeit ein solches Ansehen, dass man gera­dezu von einer Bevorzugung durch weite Kreise der nicht-jüdischen Bevölkerung sprechen kann. Das war insbesondere in Arbeiterkreisen deutlich, aber auch das Bürgertum hielt seine jüdischen Hausärzte, oft durch Generationen, in der Familie. Dieses Vertrauensverhältnis zwi­schen jüdischem Arzt und seinem nicht-jüdischen Patienten trug am Ende nicht wenig dazu bei, dass gewisse nicht-jüdische Ärztegruppen ihrer lange schwelenden Abneigung organisierten Ausdruck gaben. Doch möchte ich hervorheben, dass ich über viele Jahre als Konsiliarius mit zahlreichen nicht-jüdischen Kollegen in vollster Harmonie zusammenarbeiten konnte. Für die Popularität des jü­dischen Arztes unter den Nichtjuden diene als Beleg, dass das Krankenhaus der Jüdischen Gemein­de in Berlin in der Zeit vor 1933 zeitweilig mit über 50% nicht-jüdischer Patienten belegt war.

Wirtschaftlich war der jüdische Arzt in Groß- und Mittelstädten im Durchschnitt sehr günstig ge­stellt, wozu der Ruf solider fachlicher Ausbildung, ständiger Bemühtheit um Weiterbildung und hin­gebungsvollen Dienstes am Patienten das seine beitrug.

Groß und von bedeutendem Wert war die Zahl der Juden im Bereich der medizinischen Forschung. Von den in Deutschland wirkenden jüdischen Medizinern mit z. T. hervorragenden, ja bahnbrechen­den Leistungen fanden eine beachtliche Anzahl internationale Anerkennung. Dennoch brachten es nur recht wenige — selbst in der Weimarer Republik — zu Ordinariaten an deutschen Universitäten. Und diese wenigen waren in der Regel getauft. Eine Ausnahme bildete mein Lehrer Professor Moritz Borehardt, der es noch im Kaiserreich zum Titel eines Geheimen Medizinalrates brachte. Er hatte den Lehrstuhl für Chirurgie an der Dritten Chirurgischen Universitätsklinik (Krankenhaus Moabit) in Berlin inne, an der ich viele Jahre lang neben ihm als sein Oberarzt wirk­te. Diese Dritte Klinik war eine Gründung der späteren liberalen Zeit in Berlin, die jüngste neben den traditionsbewussten beiden anderen Universitätskliniken.

In dieser Periode hatten — wenigstens vorübergehend — nicht mehr die alten konser­vativen, um nicht zu sagen reaktionären, Kreise den allein bestimmenden Einfluss auf die Beset­zung der Lehrstühle. Unter dem alten System spielten die berühmten „Stammtische” bei der Lehr­stuhl-Nachfolge die entscheidende Rolle, wobei natürlich die Zugehörigkeit der Anwärter zu be­stimmten politischen Gruppen und Konfessionen oft der wissenschaftlichen Qualifikation voran­ging. Die kurze Weimarer Zeit änderte daran im übrigen nur wenig. Sozialistischer Einfluss kam ei­nem jüdischen Arzt bei Bewerbung um leitende Stellungen nur ausnahmsweise zugute. Immerhin vermehrte sich die Zahl der in dirigierende Stellungen aufrückenden jüdischen Ärzte vor allem in Berlin, wenn auch nie ohne latenten oder offenen Widerstand nicht-jüdischer Ärztekreise. Trotz zweifellos immer vorhandenem Antisemitismus gewisser Gruppen lässt sich aber bei objektiver Be­urteilung nicht sagen, dass die jüdischen Ärzte in der beruflichen Zusammenarbeit mit ihren deut­schen Kollegen vor 1933 auf offene grobe Äußerungen von Animosität gestoßen wären. Doch war es den etwas Weitsichtigeren unter uns immer klar, dass die mehr oder minder spürbare Feindselig­keit in gewissen ärztlichen Kreisen bei gegebener Konstellation einmal mit aller Schärfe den jüdi­schen Arzt treffen würde.


[II]  Vorboten des drohenden Umschwungs

Anzeichen einer Verschlechterung der Situation waren seit längerer Zeit erkennbar gewesen. Mit dem Anwachsen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) wurden sie offensichtlicher, zumal die in der NSDAP aktive organisierte Ärzteschaft bald unverhüllt feindselige Propaganda betrieb. Deren ausgesprochenes Ziel war, nach anfänglicher Tätigkeitsbe­schränkung der jüdischen Ärzte im Verhältnis zum Anteil der jüdischen Bevölkerung, die endliche radikale Ausschliessung von der Behandlung nicht-jüdischer Patienten überhaupt.

Die nationalsozialistischen Ärzte begannen ihre Opposition in den allgemeinen Ärzteversammlun­gen zunächst mit sachlich formulierten Reden und Anträgen. Anfänglich hielten sich die durch sie ausgelösten Diskussionen in den Grenzen parlamentarischer Ausdrucksweise, endeten aber bald in wüsten Lärmszenen, die das Einschreiten der Polizei notwendig machten. Die nationalsozialis­tischen Ärzte forderten Sitz und Stimme als Sonderfraktionen in der Ärztekammer und ihrer Mit­gliederzahl entsprechende Vertretung in allen ärztlichen Spitzenorganisationen. In der Anfangszeit dieser Entwicklung wurden sie noch durch die Mehrheit der Versammlungsteilnehmer, unter ihnen das sehr starke Kontingent von Juden, überstimmt (Ich erinnere mich nur eines einzigen Falles, in dem in einer der bereits polizeilich überwachten großen Vollversammlungen der Berliner Ärzte­schaft ein jüdischer Arzt sich für die Berechtigung der von den Naziärzten vorgebrachten Forderun­gen einsetzte.).

Trotz unablässiger Vorstöße hatten die Nazis — wenigstens in Berlin mit seinen zahlreichen jüdischen Ärzten — in Ärzteversammlungen zunächst keine Erfolge zu verzeichnen. Sie be­dienten sich daher mehr unterirdischer Propagandamittel, wie der Beeinflussung nicht-jüdischer Pa­tienten in der Kassensprechstunde oder bei Nachuntersuchungen durch Vertrauensärzte. Wurden z. B. Überweisungswünsche nicht-jüdischer Patienten an jüdische Ärzte bekannt, so ließ man es nicht an Warnungen fehlen, dass es sich hier um einen nichtdeutschen Arzt handle, der „arische” Patien­ten nicht behandeln dürfe. Auch Verleumdungen übelster Art dem „fremdstämmigen” Arzt gegen­über galten diesen „arischen” Ärzten auf dem Wege zur völligen Diskreditierung für ebenso recht und er­laubt wie alle nur denkbaren Machinationen, deren Charakter und Umfang hier aufzuzählen sich nicht lohnt. Diese unwürdigen Versuche, die deutsche Bevölkerung gegen ihre jü­dischen Ärzte aufzuhetzen, hatten zunächst kaum merklichen Erfolg. Vor allem in den Großstädten mit ihrer zahlreichen Arbeiterschaft wollte man sich von den Ärzten, an die man seit Generationen gewöhnt war, nicht so schnell trennen. Das gilt übrigens nicht minder für bürgerliche Kreise, und daher war es gar nicht so selten, dass sich in der Sprechstunde eines jüdischen Arztes manch alter Patient einfand, der bereits das NS—Parteiabzeichen trug. Ja, zum Teil kamen sie sogar in voller SA-Uniform, da sie anfangs das antijüdische Programm der NSDAP nicht ernstnahmen. Erst unter dem Druck offener Drohungen durch die zur Macht gekommene Partei blieben immer mehr nicht-jüdische Kranke aus der Sprechstunde fort. Natürlich erst diejenigen, die den wachsenden Terror in Bezug auf ihre persönliche Sicherheit oder in Hinblick auf ihren Arbeitsplatz zu fürchten hatten.

Die Boykottaktionen der Naziärzte wurden schließlich zu einem auch für die ärztlichen Spitzenor­ganisationen nicht mehr zu ignorierenden Problem. Ein Fall, der sich in meiner Praxis ereignet hat­te, zwang die Ärztekammer zur Stellungnahme.

Eine nicht-jüdische Patientin hatte von ihrem „arischen” Kassenarzt Überweisung an mich zur Aus­führung einer größeren Operation verlangt, die aber der Betreffende mit der Bemerkung verweiger­te, er überweise nur an deutsche Ärzte. Die Patientin, alte Funktionärin der SPD, kam trotzdem zu mir, erzählte den Hergang und forderte erregt Anzeige bei der Ärztekammer. Nach vielerlei Bera­tungen mit leitenden Kollegen des Groß-Berliner Ärztebundes und des Leipziger Ärzteverbandes, der Spitzenorganisation der deutschen Ärzteschaft, wurde die Anrufung der Ärztekammer beschlos­sen, um eine Entscheidung zur Frage dieses Boykottfalls herbeizuführen. Der betreffende Naziarzt, später der Beauftragte der Naziregierung für Angelegenheiten der jüdischen Ärzte Berlins, wurde zwar verurteilt, aber der Wortlaut des Urteils nicht bekannt gegeben. Dieser Präzedenzfall aus dem Jahre 1932 erregte den heftigsten Widerspruch der NSDAP-Ärzteschaft, und es braucht wohl nicht gesagt zu werden, dass der Entscheid nach der Machtergreifung durch die Na­zis von der nunmehr nazifizierten Ärztekammer aufgehoben wurde. Im „Völkischen Beobachter” erschien seinerzeit ein langer Artikel des späteren „Reichsärzteführers” Dr. Leonardo Conti, in wel­chem gegen das Urteil in der Form einer Loyalitätserklärung der Naziärzte für den gemaßregelten NSDAP-Arzt Dr. Arno Hermann protestiert und der Frage der Beziehung arischer und „fremdstäm­miger” Ärzte zur deutschen Bevölkerung breiter Raum gegeben wurde. Persönliche Angriffe gegen mich enthielt der Artikel nicht.

Nach dem „Völkischen Beobachter" vom 24.8.1933 hielt Ministerialrat Dr. Conti ein Referat im NS Deutschen Ärztebund über „Der Arzt im Dritten Reich", in dem er über die Juden sagte: „...rassische Grundsätze seien beinahe vollkommen vergessen worden, was sich bitter rächen könne. Schon allein wenn man von der Seite der Judenfrage die Vergiftung der Rassen in unserem Deutschland betrachte, so müsse man feststellen, dass nicht nur beim Adel und beim Bürgertum, sondern leider auch in die Kreise der Handarbeiterschaft jüdisches Blut aus dunklen Kanälen einge­drungen sei.” Sodann erklärte er: „Die Lage der Berliner Ärzteschaft habe sich in letzter Zeit ver­bessert. Dies sei hauptsächlich auf die wachsende Kollegialität unter den arischen Ärzten zurückzu­führen, und auf das Eliminieren der jüdischen Ärzteschaft". Er habe „persönlich nichts gegen jüdi­sche Ärzte einzuwenden, aber er verwahre sich an dieser Stelle ganz energisch dagegen, dass in weitesten Kreisen noch immer die Meinung vertreten sei, dass der jüdische Arzt tausendmal besser als der deutsche sei”. (Zitiert nach der „Jüdischen Rundschau” vom 25. August 1933.) — Siehe dazu auch das Kapitel „Gesundheitswesen" in „Das Schwarzbuch. Tatsachen und Dokumente. Die Lage der Juden in Deutschland 1933" (hrsg. vom Comité des Délégations Juives, Paris 1934), in dem mein Ehrengerichtsverfahren ebenfalls dargestellt wird.

Der Zeitpunkt der letzten Wahl zur Ärztekammer, vor dem Umschwung im Jahre 1933, in Berlin rückte näher. Einsichtige mussten die berufliche Zukunft der jüdischen Ärzte voraussehen. Doch immer noch gab es genug jüdische Ärzte, die, statt aus den sich so deutlich verringernden Chancen Konsequenzen zu ziehen, den Kampf nicht aufgaben. Ihnen nachträglich deswegen Blindheit ge­genüber der damaligen Lage vorzuwerfen, ist um so weniger am Platze, als sich damals in der Tat nur die wenigsten, selbst unter den Naziärzten, vorstellen konnten, dass das antijüdische Programm der Nazis mit derartiger Radikalität durchgeführt werden würde, wie es dann tatsächlich geschah. Die Propaganda vor der fälligen Kammerwahl hatte die üblichen Formen: Wahlversammlungen, Reden, Flugblätter, — fieberhafte Aktivität bei Nazis und Antinazis. Auch die jüdischen Ärzte standen dabei nicht zurück. Die Nazis waren aber ihrer Sache so sicher, dass sie glaubten, auf eine Steigerung ihrer Agitation vor dem Wahltage verzichten zu können. Der Ablauf der Ereignisse gab ihnen nur allzu recht.


[III]  Ausschluss der Juden aus der deutschen Ärzteschaft

Kaum waren die Nazis 1933 zur Macht gelangt, öffneten sie die Schleusen einer Verordnungsflut, die, zunächst langsam, dann immer radikaler, die Existenzmöglichkeiten der Juden in Deutschland untergrub. Auch in dem von mir übersehenen Bereich führten die in schneller Aufeinanderfolge sich mehrenden einschränkenden Bestimmungen zum fortschreitenden Erlahmen der Tätigkeit des jüdi­schen Arztes und schließlich zu seiner völligen Eliminierung aus dem deutschen ärztlichen Berufs­stand.

Es begann am 7. April 1933 mit dem sogenannten „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeam­tentums”, das alle jüdischen Ärzte, die nicht Kriegsteilnehmer im ersten Weltkriege gewesen oder vor 1914 niedergelassen waren, von dem Recht zur Behandlung „arischer” Patienten ausschloss. Damit blieben allerdings noch mehr als die Hälfte der jüdischen Ärzte „privilegiert”, da die Zahl der Kriegsteilnehmer und der sogenannten Altärzte unter ihnen recht groß war. Wenige Tage später wurden die Beschränkungen dann auf diejenigen ausgedehnt, die selbst, bzw. deren Eltern, nicht in Deutschland geboren waren. Durch das Gesetz vom 14. April 1933 über den Widerruf von Ein­bürgerungen erklärte man sie einfach — wiederum mit Ausnahme der Kriegsteilnehmer — der deutschen Staatsbürgerschaft für verlustig.

Aber auch für die noch zugelassenen Ärzte wurde die Lage zunehmend schwieriger. Die antijüdi­sche Propaganda in den Sprechstunden der Naziärzte und der Einschüchterungsterror durch die Schalterbeamten der Krankenkassen nahm einen solchen Umfang an, dass die Zahl der Patienten bei jüdischen Ärzten ständig abnahm. Drohungen, wie etwa die des Entzugs der Krankenunterstüt­zung, Eintragung der Namen „renitenter" Patienten in schwarze Listen, Nichtberücksichtigung im Arbeitsnachweis oder gar Verlust des Arbeitsplatzes, konnten auf die Dauer nicht wirkungslos blei­ben.

„KVA", das Mitteilungsblatt der Städtischen Krankenversicherungs-Anstalt führt unter dem Titel „Erstattung von Rechnungen jüdischer Ärzte” in seiner Juni-Nummer 1933 aus: „Bereits in den Rundverfügungen … betr. den Boykott gegen das Ju­dentum ist als Auffassung des Oberbürgermeisters und der Krankenversicherungsanstalt bekanntge­geben worden, dass es selbstverständliche nationale Pflicht der Mitglieder und Mitversicherten der Krankenversicherungsanstalt ist, nicht neu in die Behandlung jüdischer Ärzte zu treten und weiter hin bei bereits begonnener Behandlung bei solchen Ärzten sich zu überlegen, ob die Behandlung bei diesen fortgesetzt werden muss …” Der zuständige Kommissar weist darauf hin, dass im­mer noch viele dieser „nationalen Pflicht nicht nachkommen”, und teilt mit, dass ab bestimmtem Datum „Arztwahl nur unter den Reichsangehörigen Ärzten arischer Abstammung besteht”. Danach würden Rechnungen jüdischer Ärzte nicht mehr bezahlt.

Die befohlene und erzwungene Abwanderung drückte sich von seiten der Patienten in vielen Erklä­rungen ehrlichen Bedauerns, auch in scharfer Kritik an den Naziverordnungen aus, nicht selten in derben Volkswitzen der bekannten Berliner Art. Es soll hier auch nicht unerwähnt bleiben, dass eine kleine Zahl alter Patienten selbst unter persönlichen Opfern ihren Ärzten die Treue bis zum Ende hielt. Im allgemeinen aber verhielt sich die große Masse der Bevölkerung stumpf und stumm, zeig­te sich furchtsam und ängstlich, sofern sie nicht gar, von der Nazipropaganda bereits beeinflusst, ihre Freude über das brutale Vorgehen gegen die Juden offen zeigte.

Vom 1. April bis Juni 1933 erfolgte hinsichtlich des ärztlichen Personals die „Entjudung” der öffent­lichen Krankenanstalten und Gesundheitsbehörden in einem unaufhaltsamen Prozess. In Berlin tat sich hierbei der neu ernannte Stadtarzt Dr. Klein besonders hervor. Ein Schild am Eingange des Hauptgesundheitsamtes in Berlin verkündete, dass der „Eintritt für Juden verboten” sei. Dieser eifri­ge Naziarzt verschwand allerdings bald von der Bildfläche. Der von jedem Beamten nun geforderte Nachweis eines judenreinen Stammbaums hatte bei ihm eine „vergessene” jüdische Großmutter zu­tage gebracht. Ähnlich — mit allerdings tragischem Ausgang — verlief der Fall des bekannten Berliner Chirurgen A. W. Meyer, des Leiters der Chirurgischen Abteilung des Krankenhauses Charlottenburg-Westend, eines Sohnes des Pharmakologen Horst Meyer. Ihm wur­de besondere Aktivität bei der Entfernung jüdischer Ärzte aus seinem Krankenhaus sowie aus einer angesehenen katholischen Privatklinik nachgesagt. Als er, bei Ausfüllung des berüchtigten Fragebogens, seine „verdrängte” jüdische Abstammung nicht länger verbergen konnte, erschoss er sich und seine Frau. Seine Assistenten hatten den Mut, ihrem ärztlich bedeutenden Chef einen würdigen Nachruf im Zentralblatt für Chirurgie zu widmen.

Die Entlassung der jüdischen Ärzte aus öffentlichen Stellungen erfolgte entweder durch bloßen Telefonanruf oder durch eine offene Rohrpostkarte der vorgesetzten Behörde, meist in dieser Form: „Sie werden hierdurch aufgefordert, die Anstalt unverzüglich zu verlassen. Das Wiederbetreten des Anstaltsgeländes ist Ihnen verboten.” Einzelne jüdische Ärzte wurden verhaftet und misshandelt, wobei offensichtlich besonders nach solchen gefahndet wurde, die zum Verband der sozialistischen Ärzte gehörten. Für die aus ihrer beamteten Tätigkeit verjagten Ärzte folgte aber meistens noch eine Kette von Belästigungen. In ihrer Privatpraxis, deren Konkurrenz man wohl trotz allem fürchtete, wurden sie gröblich gestört und belästigt — Anzeigen, Denunziationen, nächtliche Telefonanrufe, widerwärtige Schmähungen per Post durch anonyme Absender waren an der Ta­gesordnung. Ich selber musste mich wiederholt vor der Ärztekammer und dem nationalsozialis­tischen Ärztebund wegen derartiger Anzeigen von früheren Mitarbeitern, Mitarbeiterinnen und Pati­enten aus dem Städtischen Hospital Berlin-Buch-West, an dem ich bis zum April 1933 leitender Chirurg gewesen war, verantworten. Da ich immer lückenlose Beweise für die Haltlosigkeit, Lügen­haftigkeit und Böswilligkeit dieser Verleumdungen erbringen konnte, wiesen sie sogar die genann­ten Instanzen zurück. Allerdings bleibt mir fraglich, ob sie dies auch ohne die Fürsprache eines Obersturmbann­führers, der vorher mein Oberarzt gewesen war, getan hätten.

Mit schonungsloser Grausamkeit wirkte sich die Verfolgung der jüdischen Frauenärzte aus. Ohne alle denkbaren Gründe hier aufzuzählen, weshalb gerade sie so besonders verfolgt wurden, sei nur darauf hingewiesen, dass gewerbsmäßige Abtreibung und die dadurch verursachte „Schädigung des Volkskörpers” die Hauptanklage bildete. Man durchsuchte ihre Kranken-Kartotheken und fand man in ihnen, dank ihrer korrekten Journalführung, scheinbar „belastendes” Material, so wurden sie zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, falls sie in einem formal ordentlichen Verfahren vor staatliche Gerichte gebracht wurden. Bemächtigte sich ihrer aber die Gestapo und schleppte sie ohne Untersuchungsverfahren ins Konzentrationslager, dann war ihr Ende besiegelt. Leider haben viele ein derartiges Schicksal auf Grund von Denunziationen früherer Patienten oder Angestellten erlitten, wobei es sich meistens um Racheakte handelte, für die die „Konjunktur” jetzt günstig war. Einem Teil dieser Ärzte gelang noch rechtzeitig die Flucht unter Zurücklassung all ihrer Habe, bevor die Schergen des Systems sie fanden.

Der jüdische Arzt war praktisch vogelfrei, jeder Denunziation hilflos ausgeliefert, wenn nicht be­sondere Umstände, wie mir selbst im oben geschilderten Falle, ihm zu Hilfe kamen. Dazu kam noch die kakophone „Begleitmusik” der zunehmenden nächtlichen Telefonanrufe von Unbekannt, wie auch ich sie zu erdulden hatte. Da fragte, wenn man den Hörer abgenommen hatte, eine Stimme: „Bist du Saujude immer noch da? Mach, dass du fortkommst!”‚ oder: „Sterben bei Ihnen die Patien­ten immer in der Narkose?”. Unter solchen Bedingungen überhaupt noch den Beruf auszuüben, er­forderte größte Nervenanspannung. Rückblickend ist mir heute unerklärlich, wie wir das überstan­den. Über die schamlosen anonymen Postkarten, die wir über uns ergehen lassen mussten, schüttel­ten selbst die alten Briefträger den Kopf. Es war eine goldene Zeit für Schreibereien und Schmiere­reien von Delinquenten übelster Sorte und für Erpresser, an denen es auch nicht fehlte. All das wur­de für den Empfänger dadurch kaum erträglicher, dass er sich nichts von all dem vorzuwerfen hatte, was da an Bezichtigungen gegen ihn vorgebracht wurde.

Soweit ich mich erinnern kann, war das erste Todesopfer der Hetze gegen die jüdischen Ärzte Dr. Philippsthal, ein Studiengefährte von mir, der in einem kleinen Berliner Vorort praktizierte. Die Na­zis, die ihm spöttische Bemerkungen über die NSDAP aus der Zeit vor der „Machtergreifung” nicht vergessen hatten, ermordeten ihn.

Eines Mannes unter den höheren Berliner Mitgliedern der NSDAP muss hier gedacht werden, des­sen wiederholtem Eingreifen zu meinem und mancher jüdischer Kollegen Schutz ich Ursache habe, mich in Dankbarkeit zu erinnern. Er hatte schon wiederholt Juden seine Hilfsbereit­schaft bezeugt, als er in der folgenden bedrohlichen Situation erneut auftrat. Kurz nach Bekanntwer­den der ersten Maßnahmen zur Ausschaltung der jüdischen Ärzte trafen sich Vertreter der jüdi­schen Ärzteschaft zur Beratung der Lage im Gemeindehaus der Jüdischen Gemeinde Berlin und fassten dabei den Beschluss, Verbindungen zu ausländischen Ärzteorganisationen aufzunehmen, um auswandernden Ärzten draußen Existenzmöglichkeiten zu erschließen. Da drangen plötzlich SS-Ärzte in den Sitzungssaal ein und verhafteten die Teilnehmer an der Beratung unter der Anschuldi­gung, „Greuelpropaganda im Ausland” zu betreiben. Sämtliche Verhafteten wurden in den Ausstel­lungspark am Lehrter Bahnhof gebracht und dort stundenlang militärischen „Exerzitien” unterworfen. Unter den jüdischen Ärzten befanden sich Männer von hohem Ansehen und Alter, wie Professor Hermann Strauss u. a. Die Intervention des erwähnten Schutzpatrons be­freite die Unglücklichen. Dieser Helfer war ein einfacher Mann, immer unauffällig gekleidet, von Beruf Müllergeselle, verheiratet mit der Tochter eines Privatdozenten für orientalische Sprachen an der Universität Berlin. Er besaß außerordentliche Vollmachten in der Nazizentrale, bis zum Recht der Verhaftung hoher Parteifunktionäre. Wiederholt nutzte er diese seine Rechte zum Vorgehen ge­gen SA-Mitglieder aus, die sich „Privataktionen” gegen Juden erlaubten. Er hatte sich als mein Pati­ent, trotz Einspruchs der Partei, einer erfolgreichen schweren Operation in einer jüdischen Privatkli­nik unterzogen und bewies mir von da ab verschiedentlich seine Dankbarkeit für die geleistete Hilfe. So kam er etwa an für uns Juden besonders gefährlichen Tagen schon in aller Frühe zu mir, um sich zu erkundigen, ob alles in Ordnung sei. Als ein Nazi-Buch mit dem Titel „Die roten Hochburgen des Marxismus” erschien, das unter anderem, unter Nennung meines Namens, meinen Prozess gegen den oben erwähnten derzeitigen Nazidezernenten für jüdi­sche Ärzte ausführlich darstellte, beruhigte er meine Frau und mich sogleich mit der Versicherung, dass diese Publikation keine Weiterungen für mich nach sich ziehen werde. Auch später berichtete er uns noch des öfteren über Auseinandersetzungen innerhalb der NSDAP in Bezug auf geplante an­tijüdische Maßnahmen; nicht selten warnte er uns, wenn ihm radikale Beschlüsse bekannt wurden oder wenn es ratsam schien, an bestimmten Tagen das Telephon nur vorsichtig zu benutzen, da Gespräche abgehört würden. Aus meinen Gesprächen mit diesem eigenartigen Manne ging hervor, dass er — wie viele damals noch — an eine radikale antijüdische Politik auf die Dauer nicht glauben wollte. Die „Parteibonzen” hielt er für bloße Karrieristen. Hitler nahm er von der Kritik aus und hielt es mit dem Teil der damaligen öffentlichen Meinung, die ernst­haft glaubte, der Diktator wisse nichts von den antisemitischen Ausschreitungen und würde sie nicht billigen, wenn er davon erführe. Ich halte es für möglich, dass sich die auffallend gemäßigte Ein­stellung des von mir hier beschriebenen Mannes am ehesten dadurch erklärt, dass es sich um einen ehemaligen Kommunisten handelte. Hatte es doch anfänglich Kommunisten gegeben, die den Hit­ler-„Reformen” der bestehenden deutschen Gesellschaftsordnung sympathisierend gegenüberstan­den, bei gleichzeitigem Abrücken von antijüdischen Aktionen der Nazis.

Unter den frühen Opfern der Naziverfolgung jüdischer Ärzte befand sich auch mein Freund Dr. Max Leopold, ein Großneffe des berühmten Internisten Ludwig Traube von der Charité in Berlin. Der menschlich wie beruflich gleich ausgezeichnete Dr. Leopold war ein bei Juden wie Nichtjuden geschätzter Arzt im Berliner Nord-Westen. Ihn schleppte man nach Buchenwald wegen einer — viele Jahre zurückliegenden — formalen Inkorrektheit in einem Rezept. Eine Wo­che nach Dr. Leopolds Einlieferung erhielt seine Schwester von der Polizei die rüde Aufforderung, seine Aschenurne gegen Gebühr in Empfang zu nehmen. Zahllos waren die Beileidsbesuche bei der Schwester, gerade auch von christlichen Patienten.

Aber noch eines weiteren, tief beklagenswerten Opfers dieser Zeit möchte ich hier ausdrücklich Er­wähnung tun: des um den Groß-Berliner Ärztebund hochverdienten Dr. Landsberg. Er wurde ein Opfer der Privatrache seines Nazi-Nachfolgers als Kassenwart der Berliner Ärzteschaft, Dr. Ruppin, der Landsberg in dem einst „roten”, nun braunen Blatt der Ärzteschaft der Veruntreuungen im Amt beschuldigte. Trotz der offensichtlich falschen Beschuldigung gegenüber dem höchst ehrenhaften Manne wurde Landsberg festgenommen und beging nach Naziversion in der Gefängniszelle einen der für diese unselige Zeit charakteristischen „Selbstmorde” in der Haft, von denen wir wussten, dass sie in Wahrheit Ermordungen waren. Später wurde bekannt, dass Ruppin selbst die Verfehlun­gen beging, die er dem Juden zur Last legte, und aus dem Amt verschwinden musste.

Als „Kommissar im Provinzialverband der Ärzte der Provinzen Brandenburg und Grenzmark” erließ Dr. Ruppin, M.d.A.‚ im „Ärzteblatt" Nr. 13 seiner Provinz einen „Fort mit den jüdischen Ärzten!" überschriebenen Aufruf, in dem es hieß: „Durch die Überjudung ist unstreitig die frühere ideale Berufsauffassung … dem jüdischen Geschäftsgeist bereits gewichen … Wir deutschen Ärzte fordern daher Ausschluss aller Juden von der ärztlichen Behandlung deut­scher Volksgenossen, weil der Jude die Inkarnation der Lüge und des Betruges ist”. (Zitiert nach der „Jüdischen Rundschau” vom 12. Mai 1933.)

Der jüdische Leiter des Berliner Ärztebundes, Dr. Seheyer, wurde unter den Nazis von einem Mann namens Dr. Villain abgelöst, der seinem ominösen Namen durch brutale Verfolgung jüdischer Ärzte und deren Angehöriger alle Ehre machte. Dafür, dass er den „Ärzteführer” Conti in einer Auseinan­dersetzung mit der Reitpeitsche traktierte, bezahlte Villain seine Rechnung am blutigen „Parteireini­gungstage” am 30. Juni 1934 mit dem Leben.


[IV]  Die Rassengesetze von 1935

So schwerwiegend das am 15. September 1935 erlassene „Gesetz zum Schutze des deutschen Blu­tes und der deutschen Ehre” für die Juden Deutschlands im allgemeinen war, so einschneidend wirkte es sich speziell auf die Berufstätigkeit der jüdischen Ärzte aus. Von besonde­rer Bedeutung waren hier die Bestimmungen, die das Angestelltenverhältnis von „Ariern” im Dienste von Juden regelten. Maßgebend war dabei die Altersgrenze des weiblichen Personals, da weibliche Bedienstete, Schwestern und Laborantinnen — wie Hausangestellte allgemein — nur dann in Stellungen bei Juden bleiben durften, wenn sie das 45. Lebensjahr überschrit­ten hatten. Für uns Ärzte bedeutete dieses Gesetz die zwangsweise Entlassung aller altgedienten, geschulten Kräfte, für die zuverlässiger Ersatz höchstens noch aus der aufgelösten Praxis eines Kol­legen zu erhalten war. Ausnahmen in besonders kritischen Fällen (wie etwa Operationsschwestern) wurden gelegentlich durch Entscheidungen „höheren Orts” zwar gebilligt, auch wenn die „Alterssicherheitsgrenze” noch nicht erreicht war, aber lediglich unter der Bedingung, dass sie außerhalb der ärztlichen Anstalt oder der Praxis wohnten. Der Grund für solche „Milderungen” lag nicht etwa in humanen Erwägungen, noch waren sie durch kollegiale Rücksichtnahme auf die Situa­tion der jüdischen Ärzte veranlasst, sondern er lag einfach in der Schwierigkeit, die zwangsgekün­digten Kräfte in anderen Stellungen unterzubringen. Die in unseren Diensten verbleibenden Ange­stellten erwiesen sich zumeist als loyal, manche waren keineswegs nazifreundlich. Nur wenige Fälle kamen zu meiner Kenntnis, in denen sich solche Angestellten in dieser Situation zu Denunzianten­diensten für die Nazis hergaben. Bei ihnen handelte es sich meist um Personen, die sich für irgendwelche früheren Auseinandersetzungen mit ihren Brotgebern rächen wollten.

Ich erinnere mich eines extremen Falles von Feindseligkeit, der die „arische” Oberin der Privatkli­nik Kurfürstenstraße, ehemals Israel’sche Privatklinik, betraf. Diese Klinik wurde fast nur von Pati­enten jüdischer Ärzte, unter ihnen bekannte Spezialisten, aufgesucht. Entsprechend stammten die Haupteinnahmen der Besitzerin aus jüdischen Quellen. Das hinderte diese Oberin, die — ne­benbei bemerkt — ungebührlich hohe Rechnungen auszustellen liebte, nicht, noch vor der Machtergreifung eine rege Nazipropaganda in ihrem Betrieb zu entfalten. Sie setzte sich gern zu nicht-jüdischen Kranken, um ihnen die Wohltaten der NSDAP zu preisen, und fütterte ständig SA-Leute in der Küche der Klinik. Als, nach fruchtlosen Vorstellungen, ein Teil der jüdischen Ärzte die Belegung der Klinik aufgaben, hatte sie die Stirn, sich über den „jüdischen Boykott” zu beschwe­ren. Nach dem Umschwung wurden natürlich auch in ihrer Klinik die jüdischen Ärzte sofort durch „arische” ersetzt, und nun kam sie geflissentlich deren Forderung nach, die Namensschilder noch verbliebener Halbjuden am Klinikeingang deutlich getrennt von den übrigen anzubringen. Es war dies ein exemplarischer Fall charakterloser „Anpassung” an die Konjunktur der politischen Umwäl­zung, noch lange bevor „Gesetze” solch Verhalten vorschrieben.

In den städtischen Krankenhäusern Berlins herrschte schon vor 1933 zwischen den jüdischen Ärz­ten und den nicht-jüdischen Krankenschwestern ein gespanntes Verhältnis, da bereits ein großer Teil dieser Schwestern nationalsozialistisch organisiert und entsprechend propagandistisch tätig war. Dieser Zustand beeinflusste die Zusammenarbeit im Krankenhaus höchst ungünstig. Demgegenüber ist aber festzustellen, dass die älteren Schwestern und natürlich alle, die der SPD angehörten, loyal mitarbeiteten, in vielen Fällen dann sogar — nach 1933 — ihre Treue dadurch bewie­sen, dass sie es vorzogen, den Dienst unter Verzicht auf alle Rechte (inkl. Pensionsanspruch) zu quittieren, anstatt sich den Nazianweisungen zu fügen. Ihre oftmals äußerst kritische wirtschaftli­che Lage wurde durch uns jüdische Ärzte nach Kräften dadurch zu beheben versucht, dass wir ih­nen Privatpflegen übertrugen, die diesen tapferen Schwestern Existenzmöglichkeiten boten. Der Mut und die Gesinnungsfestigkeit dieser Schwestern unter dem Naziregime sichert ihnen unser fort­dauerndes ehrendes Gedenken. Einige von ihnen nach fünfzehn Jahren, bei meinem Besuch in Ber­lin im Jahre 1954, in gehobenen Stellungen des öffentlichen Dienstes wiederanzutreffen, war für mich ein denkwürdiges Erlebnis.

Die Mehrzahl der Krankenschwestern, die ihre Fahne frühzeitig nach dem politischen Winde ge­dreht hatten, dürfte das später unter dem Naziregime bitter bereut haben, denn sie verloren all die sozialen Vorteile ihres Standes aus der Vornazizeit, wie gute Gehälter, Urlaubsrechte, Berufsvertre­tung und den Beamtenstatus, deren sie sich unter den alten Verhältnissen erfreut hatten. Ihre Gehäl­ter wurden von den Nazis erheblich reduziert, und anstelle von Beamtenrechten trat — das Altersasyl, wenn sie nicht mehr arbeitsfähig waren.

Mit der zunächst langsamen, bald aber immer einschneidenderen Einengung der Rechte und Ar­beitsmöglichkeiten für jüdische Ärzte ging, wie zu erwarten war, ihr Ausschluss aus der deutschen Wissenschaft vor sich. Die meisten von uns warteten den Hinauswurf nicht ab, son­dern traten sehr bald aus den Standesorganisationen sowie aus Redaktionen und dem Herausgeber­stab medizinischer Zeitschriften aus. Damit verschwanden viele Namen aus Zeitschriften und Stan­desblättern, die einst zu den Gründern und Mitarbeitern an führender Stelle gehört hatten. Ob die systematische Ausmerzung der Juden aus dem deutschen Bereich der Medizin auch zur Zerstörung von Fachliteratur bei der berüchtigten Bücherverbrennung im Mai 1933 geführt hat, ist mir nicht bekannt geworden. Sitzungen wissenschaftlicher Vereinigungen wurden seit 1933 von jüdischen Ärzten fast vollkommen gemieden. Austrittserklärungen erhielten ausnahmslos ihre Bestätigung, gelegentlich — über das Formelle hinaus — wenigstens mit dem konventionellen „Ausdruck des Bedauerns”. Von irgendwelchen von oben gelenkten oder überhaupt ausgedehnten Versuchen, Namen und Leistungen der Juden in der deutschen Medizin herabzusetzen, habe ich kaum jemals gehört. Die Dreistigkeit des Berliner Internisten von Bergmann, Sohn des großen Chirurgen, der in seiner Eröffnungsrede bei Gründung der Deutsch-Japanischen Medizinischen Ge­sellschaft den Namen von Paul Ehrlich einfach unterschlug, als er dessen japanischen Mitentdecker des Salvarsan, Hata, feierte, bildete wohl eine Ausnahme.

Die Folgen der allgemeinen Nazifizierung wurden natürlich auch in den medizinischen Publikatio­nen erkennbar. Sitzungsberichte in Zeitschriften, aber auch Bücher — selbst Neuauflagen äl­terer Werke — erwähnten immer häufiger den „Führer" und befleissigten sich, z. T. in recht krampfartig anmutender Weise, auf Zusammenhänge zwischen der Neuordnung Deutschlands und der Wissenschaft hinzuweisen. So nahmen beispielsweise die Artikel über Erbkrankheiten zu, wobei allerdings gleichzeitig den Kontroversen über die Zugehörigkeit gewisser Krankheiten zu diesem Felde der Forschung Raum gegeben wurde. Die Frage der Sterilisation rückte immer stärker in den Vordergrund der Veröffentlichungen, besonders nach dem Erlass des Gesetzes „zur Verhütung erb­kranken Nachwuchses” vom 1. Januar 1934.

Schon am 20. Mai 1933 veröffentlichten die „Ärztlichen Mitteilungen”, herausge­geben vom Verband der Ärzte Deutschlands (Hartmannbund) in ihrer Nr. 20 einen Aufsatz mit dem Titel „Gesetzliche Sterilisierung" von Med.-Rat Dr. L. Vellguth, worin der Verfasser im Sinne der Rassenhygiene ein Gesetz forderte, das die Sterilisierung von Menschen gestattet. Die Sterilisierung dürfe aber nur in bestimmten kollektiv bezeichneten Fällen erfolgen. Wörtlich schreibt er: „Zu die­sem Zweck soll im folgenden versucht werden, größere Gruppen von Minderwertigen unter einem bestimmten äußeren, leicht zu erkennenden Merkmal zu vereinigen. Es sei dazu die Einteilung zu­grunde gelegt, die sich mir bei der Registratur der Minderwertigen meines Dienstbezirkes bewährt hat. Es sind folgende sieben Gruppen: 1. Schwachsinnige, 2. Geisteskranke, 3. Epileptiker, 4. Unso­ziale (Kriminelle), 5. Taubstumme, 6. körperliche Schwächlinge (Tuberkulose), 7. Fremdrassige." Im weiteren Verlauf des Artikels begründet er dann seine Stellungnahme bezüglich der einzelnen Gruppen. Zu Punkt 7 heißt es: „Die Einsickerung fremdrassigen Blutes in den Organismus unseres Volkes wollen wir nach Möglichkeit verhindern. Juden, Neger, Mongolen und dergleichen Völker können also straffrei mit ihrem Willen sterilisiert werden, ganz gleich, ob sie gesund sind oder krank.”

Massensterilisationen setzten ein. Dieses Gesetz zwang auch den jüdischen Arzt, diesen Bestim­mungen entsprechende Fälle zur Sterilisierung anzumelden. Meist handelte es sich um Klumpfuss, angeborene Hüftgelenkverrenkung und Missbildungen sowie um Geisteskrankheiten. Ich selbst habe, trotz behördlicher Aufforderung, in meinem Arbeitsbereich keine Unfruchtbarmachungen auf Grund dieser Verfügungen zugelassen, war aller­dings auch nie gezwungen, derlei Anzeigen machen zu müssen. Auch als jüdische Ärzte nur noch jüdische Patienten behandeln durften, bestand für sie eine strikte Meldepflicht derartiger Fälle. Wel­che Tragödien für Arzt und Kranken sich hieraus ergaben, und was im übrigen den Wert dieser „eu­genischen” Maßnahmen anging, gehört nicht in diese Darstellung. Um dem Volk die „humanitär­en” Beweggründe für dieses Gesetz „beizubringen”, wurde unter anderem ein Film gezeigt, den auch ich mir sehr unfreiwillig ansehen musste. Es handelte sich um Aufnahmen aus der Anstalt für Geisteskranke in Berlin-Buch, die einstmals unter Leitung des bedeutenden jüdischen Psychiaters Professor Karl Birnbaum gestanden hatte. Die Aufnahmen übertrafen an Deutlichkeit und Grauen so ziemlich alles, was damals unter Naziherrschaft überhaupt gezeigt wurde. In einer Szene führte z. B. ein den Arzt markierender Schauspieler einen Dialog mit einer jüdischen manisch Geisteskranken, wobei man allerdings sagen muss, dass das „Gespräch” derart primitiv und laienhaft dargestellt wurde, dass die Verrückte entschieden besser abschnitt als der Pseudoarzt. Selbstverständlich verabsäumte der Sprecher des Films nicht, auf die negativen physi­schen und „typisch jüdischen” Merkmale der unglücklichen Frau mit gebührendem Nachdruck hin­zuweisen.

Das spätere Schicksal dieser Kategorie von Kranken ist bekannt. Sie wurden, unter dem Deckman­tel der „Euthanasie”, durch die verschiedensten Methoden umgebracht. Ich kenne nur einen einzi­gen — freilich erfolglosen — Protest gegen diese unmenschlichen Maßnahmen, der durch die Anstalt des Pastors Bodelschwingh erfolgte. In der medizinischen Fachpresse distanzier­ten sich als rühmliche Ausnahmen besonders zwei Ärzte von einer allgemeinen „Sterilisierungs­politik". Der Zwickauer Orthopäde Gaugele bestritt energisch die Berechtigung zur Sterilisation von Menschen mit sogenannter angeborener Hüftausrenkung. Ganz allgemein warnte in mutiger Form der Düsseldorfer Chirurg Otto Hilgenfeld (heute Bochum), zu dem ich in freundschaftlichem Kontakt stehe.

Besonders tragisch wirkten sich jene Gesetze für Schulkinder aus, die der vorgeschriebenen „Ausle­se” bei Zulassung zu höheren Schulen zum Opfer fielen. Befähigung zu sportlicher Leistung erhielt den Vorrang gegenüber geistigen Anlagen. Mir ist ein besonders tragischer Fall in Erinnerung ge­blieben, in dem es Eltern nicht gelang, ihrem sehr begabten Jungen, den sie über seine Kindheitsjah­re mit Sorgen und Entbehrungen hinweggebracht hatten, das Verbleiben im Gymnasium zu erkämp­fen. Er wurde aus der Schule gewiesen, weil er an einer angeborenen Behinderung litt.

Für die „wissenschaftliche“ Unterbauung der Durchführung der Erb- und Rassengesetze sorgten Pu­blikationen, die nur ausnahmsweise von erfahrenen Fachleuten verfasst waren, meistens aber von Ärzten ohne angemessene Kenntnisse, die die Konjunktur für den traurigen Ruhm ihrer publizis­tischen Beteiligung an dieser Art „Wissenschaft” ausnutzten. Alle Kassenärzte waren verpflichtet, diese Machwerke zu erwerben. Die Universitäten Jena und München errichteten Lehrstühle für Erb- und Rassenkunde. In Jena erhielt diesen Lehrstuhl der berüchtigte „Rassen-Günther”, in München ein Tscheche, den allerdings nicht einmal seine Studenten ernst nahmen. Es war ein offenes Geheimnis, dass die SS mehrfach in seinen Vorlesungen Ordnung schaffen musste, weil es zu lauten Missfallenskundgebungen, ja zu stürmischen Heiterkeitsszenen im Auditorium kam. Wenigstens die jungen Mediziner scheinen also die Auswüchse der neuen Lehren nicht so absolut und nicht ganz kritiklos hingenommen zu haben.


[V]  Selbsthilfe der jüdischen Ärzte

Die medizinische Fachpresse stand zwar vorerst den jüdischen Ärzten noch zur Verfügung, die Mit­arbeit an ihr durch Veröffentlichungen hörte jedoch zwischen 1935 und 1936 auf. So wies z. B. das Zentralblatt für Chirurgie eine damals von mir eingereichte Arbeit mit der Ausrede ab, dass mit Ab­druck des Beitrags für lange Zeit nicht zu rechnen sei, da ein Überangebot an vorgelegten Zu­schriften bestehe. Das war früher niemals vorgekommen. Also wussten wir wenigstens Bescheid. Manche jüdischen medizinischen Forscher schickten daraufhin ihre Arbeiten an ausländische Fach­zeitschriften, z. B. an die prominente Schweizer Medizinische Wochenschrift, die jedoch aus Raum­mangel nur einen Teil der eingesandten Arbeiten und auch diese nur sehr gekürzt veröffentlichen konnte. Einige wenige Arbeiten erschienen in der Wiener Klinischen Wochenschrift und den Acta Medica Scandinavica.

Zum allgemeinen Besitztumsraub der Nazis gesellte sich nun auch der des geistigen Eigentums. Bü­cher und Abhandlungen jüdischer Autoren wurden, soweit ein Neudruck im allgemeinen Interesse erwünscht schien, ganz einfach und schamlos, manchmal kaum verändert, unter anderem, „ari­schem” Verfassernamen herausgebracht. Überhaupt scheinen die ja längst aus dem Handel gezoge­nen und verschwundenen Publikationen jüdischer Autoren auch weiterhin noch gefragt gewesen zu sein. Denn die Suche nach solchen Druckwerken wurde ganz offen von staatswegen betrieben.

Die „Reichskulturkammer” eignete sich auf diese Weise kostenlos einen umfangreichen und wert­vollen Besitz jüdischer Werke an. Ich selber habe bei meiner Auswanderung im Juli 1939 dem Ab­transport ganzer Wagenladungen jüdischer Bücher in dieses Institut zugesehen. Eine eigens für die­sen Zweck geschaffene Zensurstelle sorgte dafür, dass solche Bestände aus dem Besitz von Aus­wanderern, ausgewählt zumeist nach jüdischen Inhalten, Naziämtern und Bibliotheken zugeleitet wurden.

Die Einfuhrbeschränkungen für ausländische medizinische Fachzeitschriften wurden mit der Zeit so einschneidend, dass nicht nur jüdische Ärzte (die den nationalsozialistisch verfärbten Schriften ent­gehen wollten) weitgehend auf die Lektüre fundierter wissenschaftlicher Blätter verzichten muss­ten. Diese wohl nicht nur durch Devisenschwierigkeiten veranlassten Bestimmungen zwangen so­gar Universitätskliniken, sich zu Bestellgruppen für solche begehrten Publikationen zusammenzuschließen. Zunehmende Passchwierigkeiten machten Auslandsreisen für Studienzwecke insbeson­dere für jüdische Mediziner so gut wie unmöglich.

Die steigenden Erschwerungen und Gefahren führten zur Auswanderung einer großen Anzahl jüdi­scher Ärzte. Für die Verbleibenden, die aus den verschiedensten Gründen nicht auswandern konnten oder wollten, ergab sich die dringende Notwendigkeit, sich zu Fortbildungszwecken organisatorisch zusammenzuschließen. Überraschender Weise ging die Initiative zur Einrichtung von Fortbildungs­kursen für jüdische Ärzte von dem damaligen „Reichsärzteführer” Gerhard Wagner, einem Aus­landsdeutschen, aus. In einem entsprechenden Erlass beauftragte er mit dieser Aufgabe die neue Ge­sundheitsverwaltung der Jüdischen Gemeinde Berlin. Ihr Leiter war der Hygieniker Professor Erich Seligmann, der, nach seiner Entlassung aus seiner Stellung als langjähriger Chef der Bakteriolo­gisch-Hygienischen Abteilung im Hauptgesundheitsamt der Stadt Berlin, Leiter des Gesundheitswe­sens der Reichsvertretung der deutschen Juden und der Gesundheitsverwaltung der Berliner Jüdi­schen Gemeinde geworden war. Er bewährte sich auf diesem schweren Posten als ausgezeichneter Verwaltungsmann. Mit den verschiedenen Nazibehörden zu verhandeln, verlangte außerordentliche Elastizität. Seligmann fasste das bis zu seinem Amtsantritt auf ca. 35 Mitglieder aufgeteilte Gesundheitskuratorium der Gemeinde in seiner Person zusammen, was nicht immer ohne Härten gegen bisherige Mitglieder des Gesundheitsrates abging und ihm die halb scherzhafte Bezeichnung „Gesundheitsdiktator” eintrag. So aber garantierte er, in diesem Zeit­raum zunehmender Auflösung, das erreichbare Maß an Ordnung und Erfolg in der Arbeit.

Seligmann organisierte Vorträge und Kurse für jüdische Ärzte im ganzen Reich mit Unterstützung der beträchtlichen Anzahl noch verfügbarer hochqualifizierter jüdischer Fachreferenten, so dass sei­ne Programme allen Fachgruppen eine Fülle von Anregung und Unterweisung bieten konnten. Do­zenten aus Berlin und anderen Großstädten reisten nun in die Provinz. In Berlin selbst veranstaltete eine zu diesem Zwecke geschaffene jüdisch-medizinische Gesellschaft regelmäßig Fachvorträge aus dem Gesamtbereich der Heilkunde. Diese stark besuchten, sich durch rege Debatten und ein ho­hes Niveau auszeichnenden Abende fanden zunächst im grossen Saal des Gemeindehauses in der Rosenstrasse statt, später im Brüdervereinshaus, zusätzlich dann auch im Gemeinde-Krankenhaus, in der Poliklinik am Alexanderplatz und im Krankenheim Elsasserstrasse.

Infolge der fortschreitenden Auswanderung wurde fast von Monat zu Monat der Mangel an leiten­den Ärzten, Assistenten und Schwestern für die wichtigsten jüdischen Krankenanstalten im Reich immer fühlbarer. Darunter litt zuallererst die Provinz, aus der eine starke Abwanderung in die großen Zentren erfolgte, mitbestimmt durch die Erfahrung, dass in den Großstädten das Leben trotz allem unbeachteter, reibungsloser für Juden verlief. In Berlin erhielt sich auf diese Weise, trotz stän­diger Auswanderung, aber eben infolge der Binnenwanderung, die Zahl der Juden über längere Zeit fast konstant, und damit auch die der Ärzte, welche — so wie auch die Anwälte — aus der Provinz zuerst verdrängt wurden.


TurnPrevPage TurnNextPage